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Notartermin und Kaufvertrag – die letzten Schritte beim Immobilienkauf
Die Ausgangssituation ist eigentlich ähnlich wie in unserem Beitrag zur Immobilienfinanzierung dargestellt: Die ersten Schritte sind erfolgreich getätigt; sie haben sich auf die Suche nach einer Immobilie begeben, haben eine Immobilienbesichtigung durchgeführt, das Haus oder die Wohnung entspricht Ihren Vorstellungen und Sie möchten möglichst rasch den Kaufprozess abschließen. Nun ist auch die Finanzierung besprochen und Sie können den Makler über Ihre Entscheidung zum Immobilienkauf informieren. Der letzte und entscheidende Schritt fehlt aber noch – der Notartermin. Denn jeder Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskauf muss gesetzlich von einem Notar beurkundet werden.
Im folgenden Beitrag möchten wir von Real AixState Ihnen einen Überblick geben, welche Rolle der/die Notar:in beim Immobilienkauf spielt, wie die Vertragsunterzeichnung abläuft und welche Schritte noch zu erledigen sind, bis Sie endlich die Schlüssel zu Ihrer neuen Immobilie in den Händen halten können.
Terminvereinbarung und Kaufvorvertrag
Wenn Sie als Käufer:in den Notartermin vereinbaren, sind Sie beim Immobilienkauf bereits auf der Zielgeraden angelangt. Die nun anstehenden Schritte sind jedoch absolut essenziell um Sie offiziell zum/zur neuen Immobilienbesitzer:in zu benennen – und bedürfen deswegen noch einmal einer letzten Planung und gründlichen Vorbereitung. Sie erhalten Ihren Notartermin zur Vertragsunterzeichnung in der Regel zwei Wochen nach der Anfrage. Bei der Festlegung des Termins sollten Sie darauf achten, dass zwischen der Unterzeichnung Ihres Darlehensvertrags mit der Bank und dem Notartermin eine Zeitspanne von höchstens zwei Wochen Tagen liegt. Andernfalls kann Ihr hier geltendes 14-tägiges Widerrufsrecht nicht greifen und Sie können bei einem kurzfristigen Scheitern des Kaufes, bevor dieser notariell festgehalten wurde, trotzdem an das Darlehen gebunden sein.
Vor dem Notartermin übermitteln Sie Ihre persönlichen (Kontakt)Daten über den Makler (meist mithilfe eines sogenannten „Notardatenblatts“) an den/die Notar:in. Das Notariat erstellt nun ein Kaufvorvertrag und gibt diesen allen am Verkauf beteiligten Parteien bekannt. In diesem Vertrag ist ersichtlich, welche Inhalte im später folgenden Notartermin zu beurkunden sind. Anhand dessen können alle Beteiligten mögliche Änderungen, zum Beispiel an der endgültigen (Ver)Kaufsumme, einreichen und diese vor der Vertragsunterzeichnung ändern lassen.
Notartermin und Vertragsunterzeichnung
Schließlich steht der Notartermin, beziehungsweise der offizielle Beurkundungstermin, an. An diesem Termin nehmen alle Parteien teil, die am Immobilien(ver)kauf beteiligt sind: der/die Notar:in, der/die Käufer:in, der/die Verkäufer:in und – falls beteiligt – der/die Makler:in teil. Sie müssen sich mit einem amtlichen Identitätsnachweis (bestenfalls Personalausweis) ausweisen und werden im ersten Teil des Termins nochmals über die bestehenden Rahmenbedingungen und vertraglichen Einzelheiten informiert. Hierzu verliest der/die Notar:in den vorliegenden Kaufvertrag und lädt in der Folge alle Parteien zur Vertragsunterzeichnung ein. Mit diesen Unterschriften ist der Kauf offiziell gültig und notariell beglaubigt.
Für die Käufer:innen, die ein Darlehen beantragt haben, bestellt der/die Notar:in beim Notartermin zusätzlich die sogenannte Grundschuld. Dieser Vorgang sieht, neben der abermaligen Verlesung und Unterzeichnung einer Urkunde, die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch vor. Dieser Vorgang sichert dem Kreditgeber, in den meisten Fällen einer Bank, bei Zahlungsunfähigkeit des/der Kreditempfänger:in zu, die Immobilie zu versteigern. Zusätzlich vereinbaren Sie mit dem/der Notar:in einen Termin zur Kaufpreiszahlung, welcher meist ein bis zwei Monate nach der Vertragsunterzeichnung liegt.
Zahlungen und Schlüsselübergabe
Innerhalb der nächsten zwei bis acht Wochen nach dem Notartermin kümmert sich das Notariat um alle weiteren Schritte, die, beispielsweise in Austausch mit der Stadt, bei einem Immobilienkauf abgeschlossen werden müssen. Darunter fällt zum Beispiel das Grundbuch, in welches die Vormerkung zum Eigentümerwechsel einzutragen ist.
Sind diese Arbeiten abgeschlossen, versendet der/die Notar:in eine Kaufpreisfälligkeit an die Kaufpartei, mit der er bescheinigt, dass alle Genehmigungen, Unterlagen und weitere relevanten Bedingungen erfüllt und vorhanden sind. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kaufpreis fließen. Sollte die Kaufpreisfälligkeit nach dem beim Vertragstermin vereinbarten Termin zur Kaufpreiszahlung verschickt werden, müssen Sie beachten, dass Sie Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tage zu entrichten haben – sonst drohen empfindliche Verzugszinsen. Bereits zwischen dem Notartermin und der Kaufpreisfälligkeit müssen Sie sich außerdem auf die ersten Rechnungen einstellen. Das können eine Rechnung vom Makler, vom Gericht oder die Grunderwerbssteuer sein, deren Bezahlung beispielsweise die Voraussetzung für Ihre Eintragung als Eigentümer:in darstellt.
Nach der Entrichtung des Kaufpreises erfolgt nun die Schlüsselübergabe, welche sie endgültig dazu ermächtigt, die Immobilie zu beziehen. Anschließend kann es noch einige Wochen bis Monate dauern, bis Sie offiziell – nach der Bestätigung über den Erhalt des Kaufpreises vonseiten der Verkaufenden – im Grundbuch als neue:r Eigentümer:in eingetragen, beziehungsweise umgeschrieben werden.
Zusammenfassung: Letzte Schritte, die sich lohnen
Wie Sie sehen: Auch wenn sich die letzten Schritte bis zur ersehnten Schlüsselübergabe noch über einige Wochen hinziehen können und von Terminen, Unterschriften, Verträgen und Dokumenten begleitet werden, ist diese Zeit entscheidend für den reibungslosen Ablauf Ihres Immobilienkaufs. Doch auch wenn sich die einzelnen Schritte auf den ersten Blick komplex wirken mögen, vereinfacht die Unverzichtbarkeit des Vorgangs Ihn zugleich auch: Die Unterstützung durch ein Notariat ist schlicht gesetzlich vorgegeben; die entstehenden Kosten sind (aufgrund des Gerichts- und Notarkostengesetzes) bei jedem Notariat nahezu gleich. Freuen Sie sich also auf diesen langersehnten Moment, ob bei der Vertragsunterzeichnung oder der finalen Schlüsselübergabe – die Immobilie gehört Ihnen!
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